Die erhobenen Daten umfassen den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten im Gastgewerbe. Auskunftspflichtig sind Rechtliche Einheiten mit einem Jahresumsatz von mindestens 165 000 Euro. Die Sondersumme 55-01 „Gastgewerbe“ umfasst – Beherbergung (WZ 55) und Gastronomie (WZ 56). Die Sondersumme 561-01 „Gaststättengewerbe“ umfasst: Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés u. Ä. (WZ 56.1) und den Ausschank von Getränken (WZ 56.3).
3-Monatsdurchschnitte
Konjunkturdaten unterliegen mitunter starken monatlichen Schwankungen. Das erschwert es, längerfristige Entwicklungen zu erkennen. Um diese Grundtendenzen besser sichtbar zu machen, verwenden wir gleitende 3-Monatsdurchschnitte. Methodisch wird dafür ein ungewichteter Durchschnitt aus den jeweils letzten 3 Monatswerten berechnet. So gleichen sich kurzfristige Ausschläge aus.
Qualitätsbericht - Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich (einschl. Gastgewerbe)